Autos, andere Fahr·zeuge, Führer·schein


Zulassungs·stelle für Fahrzeuge

autoIhr Auto oder anderes Fahrzeug braucht eine Zulassung.

Zulassung heißt:

Das Auto oder Fahrzeug wird auf Ihren Namen angemeldet.

Zulassung ist die Erlaubnis dieses Auto im Straßenverkehr zu fahren.

Das Zeichen für die Zulassung ist das amtliche Kenn·zeichen.

Ein anderes Wort für amtliches Kenn·zeichen ist: Nummern·schild

Das Nummern·schild besteht aus Buchstaben und Zahlen.

Diese Buchstaben und Zahlen bekommt man bei der Zulassungs·stelle.

Man kann sich auch manchmal bestimmte Buchstaben und Zahlen wünschen.

Das nennt man dann Wunsch·kennzeichen.

Die Buchstaben und Zahlen nennt man: Nummern·zuteilung.

Mit der Nummern·zuteilung gehen Sie zu einer Firma.

Die Firma macht dann Ihr Nummern·schild.

Das müssen Sie bezahlen.

Sie finden Zulassungs·stellen in Karlstadt, Marktheidenfeld und in Lohr.

Kfz-Kennzeichen
Bild: Clipart, kostenlose Illustration

Zulassungs·stelle Karlstadt

Öffnungs·zeiten:

Montag bis Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr

Montag und Dienstag zusätzlich: 13:00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 13:00 bis 16:00 Uhr

Telefon·nummer: 0 93 53 - 7 93 14 33

Zulassungs·stelle Marktheidenfeld

Öffnungs·zeiten:

Montag bis Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr

Montag und Dienstag zusätzlich: 13:00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 13:00 bis 16:00 Uhr

Telefon·nummer: 0 93 53 - 7 93 31 00

Zulassungs·stelle Lohr

Öffnungs·zeiten:

Montag bis Freitag von 7:30 bis 11:30 Uhr

Montag und Dienstag zusätzlich: 13:00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 13:00 bis 16:00 Uhr

Telefon·nummer: 0 93 53 - 7 93 21 00

Führer·schein

Einen Führer·schein  beantragen Sie bei der Führer·schein·stelle im Landrats·amt.

Bitte bringen Sie dazu mit:

  • Ihren Personal·ausweis oder Ihren Reise·pass
     
  • Ein Foto von Ihnen.
     
  • Lassen Sie es von einem Fotografen machen.
     
  • Fragen Sie nach einem Pass·bild.
     
  • Dann ist es das richtige Format.
     
  • Bescheinigung über Seh·test
     
  • Diese Bescheinigung darf nicht älter sein als 2 Jahre.
     
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
     
  • Den Nachweis über die bestandene Fahr·prüfung (Theorie und Praxis) müssen Sie spätestens bei der Abholung vom Führer·schein dabei haben.

Wichtig:

Sie müssen den Führer·schein persönlich beantragen.

Sie müssen selbst zu der Behörde kommen.

Sie müssen dort eine Unterschrift machen.

Die Kosten für das Führerschein·papier betragen etwa 45 €.

 


  Weitere Informationen gibt es bei:

  Joachim Trimbach

  Telefon:                                           0 93 53 - 7 93 14 39

  E-Mail:                                            Joachim.Trimbach@Lramsp.de

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Seit einigen Jahren darf man schon mit 17 Jahren Auto fahren.

Diese Fahr·erlaubnis hat aber eine Besonderheit.

Bis zum 18.Lebensjahr darf der junge Mensch nur in Begleitung fahren.

Das nennt man dann begleitetes Fahren.

Es soll die Fahr·sicherheit von jungen Menschen verbessern.

Es soll Fahr·anfängern die  Gelegenheit zum Üben bieten.

  
 
Informationen hierzu gibt es bei:

  Joachim Trimbach

  Telefon:                                           0 93 53 - 7 93 14 39

  E-Mail:                                             Joachim.Trimbach@Lramsp.de


  Doris Lummel

  Telefon:                                           0 93 53 - 7 93 14 40

  E-Mail:                                             Doris.Lummel@Lramsp.de
 

  Markus Steffens

  Telefon:                                           0 93 53 - 7 93 14 70

  E-Mail:                                             Markus.Steffens@Lramsp.de