Rechtliches rund um Themen: die Sterben, Tod, Bestattung und Erbe
In manchen Familien leben Kinder mit einer Behinderung.
Die Eltern von diesen Kindern möchten ihre Kinder gut absichern.
Die Kinder sollen nach dem Tod von den Eltern versorgt sein.
Bernhard Bös und Stefanie Meyer sind Fach∙leute.
Sie erklärten bei einer Veranstaltung die Rechts∙lage.
Sie beantworteten viele Fragen der Zuhörer.
Das Behinderten∙testament
Elena Reinhard ist die Behinderten∙beauftragte vom Landkreis Main-Spessart.
Sie erzählte vom Behinderten∙testament.
In einem Testament schreibt man Wünsche auf.
Es geht darum:
Wer soll nach meinem Tod etwas von meinen Sachen und meinem Geld bekommen?
Das nennt man Erbe.
Vielleicht hat jemand in Ihrer Familie eine Behinderung.
Dann ist ein Behinderten∙testament sinnvoll.
Elene Reinhard arbeitet gut mit einer Beratungs∙stelle zusammen.
Die Stelle heißt EUTB.
Das heißt: Ergänzende un∙abhängige Teilhabe∙beratung.
Die Beratungsstelle ist für Menschen mit Behinderungen da.
Barriere∙frei für Menschen mit einer Hör∙behinderung
Bei der Veranstaltung wurden die Induktions∙schleife benutzt.
Die Induktions∙schleife ist ein Hilfs∙mittel für Menschen mit einer
Hör∙behinderung
Noch mehr Informationen gibt es bei:
Elena Reinhard
0 93 53 – 7 93 14 62
Mail: Elena.Reinhard@Lramsp.de
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