Im Landrats∙amt sind FFP 2 – Masken vorgeschrieben
Seit dem 18. Januar 2021 gibt es in Bayern in Geschäften und in Bus und Bahn die Pflicht zum Tragen von FFP 2 – Masken.
Selbst∙genähte Masken oder einfache Krankenhaus∙masken reichen nicht mehr aus.
FFP 2 – Masken und Fieber∙messen
Genauso ist es bei Besuchen im Landrats∙amt.
Auch hier müssen Sie eine FFP 2 – Maske tragen.
Das Landrats∙amt will damit mehr Schutz bieten.
Besucher und Mitarbeiter sollen besser vor Corona geschützt sein.
Dann kann das Landrats∙amt für Besucher geöffnet bleiben.
Außerdem gibt es in Karlstadt im Landrats∙amt am Marktplatz eine Fieber∙messung für Besucher.
Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Gebäude nicht betreten.
Die Messungen werden nicht gespeichert.
Ausnahmen von der FFP 2- Pflicht
Personen unter 15 Jahren müssen keine FFP 2 – Maske tragen.
Hier genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
Kinder unter 6 Jahren müssen gar keine Maske tragen.
Hier der Artikel als PDF zum lesen auf Mobilen-Geräten.
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FFP und Fiebermessen im Landratsamt, 205 KB |