Gesetzliche Betreuung
Manche erwachsenen Menschen brauchen einen gesetzlichen Betreuer.
Sie können sich wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht selbst um ihre Sachen kümmern.
Beispiele:
- wenn es um Geld geht
- wenn es um ihre Rechte geht
- wenn es um ihre Gesundheit geht
Nicht jeder Mensch mit einer Behinderung braucht einen Betreuer oder Betreuerin.
Es kommt auf die Art der Krankheit oder Behinderung an.
Ein Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt den Mensch mit Behinderung.
Betreuer müssen im Sinne des Menschen mit Behinderung handeln.
Sie müssen auf den Willen des Menschen mit Behinderung achten.
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Selbst·bestimmung.
Der Betreuer oder die Betreuerin darf etwas für den Menschen mit Behinderung entscheiden.
Der Betreuer entscheidet zum Beispiel in Geld·fragen.
Aber vorher muss ein Gericht diese Person zum Betreuer bestimmt haben.
Beim Landrats·amt gibt es eine Betreuungs·stelle.
Die Ansprech·personen sind:
Sarina Lutz Telefon: 0 93 53 - 7 93 11 21 E-Mail: Sarina.Lutz@Lramsp.de |