Sozial·amt
Hilfe in besonderen Lebens·lagen
Die Mitarbeiter beim Sozial·amt sind zuständig für die Sozial·leistungen.
Sozial·leistungen sind Hilfen für Menschen in besonderen Lebens·lagen.
Beispiele für Sozial·leistungen sind:
- Sozial·hilfe
- Grund·sicherung im Alter bei zu kleiner Rente
Manche Menschen können in besonderen Lebens·lagen ihr Leben nicht ohne fremde Hilfe schaffen.
Sie können nicht selbst für ihren Lebens·unterhalt sorgen.
Beispiele für Lebens·unterhalt: Essen, Wohnen
Diese Personen können dann Geld, Beratung oder andere Hilfe beim Landrats·amt bekommen.
Sozial·leistungen erhalten nur Bedürftige.
Bedürftig heißt: diese Personen haben kein oder nur wenig Geld.
Mehrere Mitarbeiter und MitarbeiterInnen im Landrats·amt beraten Sie.
Die zuständige Person finden Sie bei dem Anfangs·buchstaben Ihres Nach·namens: