Im Landrats∙amt sind FFP 2 – Masken vorgeschrieben

Seit dem 18. Januar 2021 gibt es in Bayern in Geschäften und in Bus und Bahn die Pflicht zum Tragen von FFP 2 – Masken.

Selbst∙genähte Masken oder einfache Krankenhaus∙masken reichen nicht mehr aus.

FFP 2 – Masken und Fieber∙messen

Genauso ist es bei Besuchen im Landrats∙amt.

Auch hier müssen Sie eine FFP 2 – Maske tragen.

Das Landrats∙amt will damit mehr Schutz bieten.

Besucher und Mitarbeiter sollen besser vor Corona geschützt sein.

Dann kann das Landrats∙amt für Besucher geöffnet bleiben.

Körperscanner

Außerdem gibt es in Karlstadt im Landrats∙amt am Marktplatz eine Fieber∙messung für Besucher.

Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Gebäude nicht betreten.

Die Messungen werden nicht gespeichert.

Frau mit Maske

Ausnahmen von der FFP 2- Pflicht


Personen unter 15 Jahren müssen keine FFP 2 – Maske tragen.
Hier genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.


Kinder unter 6 Jahren müssen gar keine Maske tragen.
 

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FFP und Fiebermessen im Landratsamt FFP und Fiebermessen im Landratsamt, 205 KB